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Rettungsgasse rettet Leben

03.02.2015

Bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen dient die sogenannte Rettungsgasse dazu, Fahrzeuge mit Blaulicht, möglichst schnell zum Unfallort vordringen zu lassen. Im Ernstfall kann sie Leben retten. Vor kurzem wurde für die Rettungsgasse eine Online-Petition eingereicht. Mehr Informationen über das Projekt finden Sie hier.

Der ADAC erklärt zum Thema:

„Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.“